Mit dem sogenannten „Stop-the-clock“-Beschluss hat die Europäische Union im Rahmen der sogenannten Omnibus-Verordnung für einen kleinen Paukenschlag in der Nachhaltigkeitsregulierung gesorgt. Die gute Nachricht für viele mittelständische Versicherer: Der Druck, sofort detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu liefern, ist vorerst vom Tisch. Doch was bedeutet das konkret für die Versicherungsbranche – und wie gehen nachhaltige Versicherer mit dieser neuen Lage um?
Mehr Zeit – aber keine Pause vom Klimaschutz
Die NV-Versicherung begrüßt die zeitliche Entlastung, die durch den Stop-the-clock-Beschluss der EU entsteht, dadurch würde die NV erst 2027 berichtspflichtig werden. „Die zusätzliche Zeit gibt uns die Möglichkeit, systematisch Daten, Prozesse und Zuständigkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen. Natürlich ist dies bereits auch im Vorfeld des Entwurfes schon passiert, kann nun aber ausgebaut werden“, sagt Holger Kromrey, Nachhaltigkeitsbeauftragten der NV.
Aber auch, wenn sich durch den Omnibus Entwurf die gesetzliche Berichtspflicht verschiebt oder gar entfällt, würde das nichts an der Realität des Klimawandels ändern. „Daher halten wir an unserem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit fest und treiben unsere Maßnahmen konsequent weiter voran. Die Nachhaltigkeit ist und bleibt ein strategisch zentrales Thema“, betont Kromrey.
Folglich nimmt die NV auch die Berichte zur Nachhaltigkeit ernst und würde diesen auch dann nach einem anerkannten Standard wie dem ESRS-VSME (European Sustainability Reporting Standards für KMU) erstellen, wenn eine Pflicht entfallen würde. Dadurch will der Versicherer seine Verantwortung und Transparenz glaubwürdig darstellen. Zudem sieht Nachhaltigkeitsexperte Kromrey einen weiteren Vorteil: „Durch die Verschiebung oder gar den Entfall der Berichtspflicht haben wir die Chance weniger Zeit für die Regulatorik aufzuwenden und diese dafür in nachhaltige Projekte zu investieren.“
Nachhaltigkeit als ein zentrales Element im Unternehmen
Auch die INTER und die GEV Grundeigentümer-Versicherung zeigen ein ähnliches Selbstverständnis. So arbeitet etwa die GEV auch weiterhin an ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. „Nachhaltigkeit ist für uns ein zentrales Element unserer Unternehmensstrategie. Mit unserem Projekt ‚KURS: Zukunft‘ und der Integration ausgewählter UN-Nachhaltigkeitsziele setzen wir auf konkrete Maßnahmen, um ökologische Verantwortung zu übernehmen“, sagt Thomas Gerhardt, Nachhaltigkeitsbeauftragter der GEV.
„Unsere Produkte mit ‚Pro Klima‘-Modul bieten zum Beispiel im Schadenfall eine Entschädigung für Mehrkosten bei energieeffizienten Reparaturmaßnahmen. Durch Partnerschaften wie mit bessergrün und internen Initiativen wie der CO₂-neutralen Gestaltung unseres Geschäftsbetriebs leisten wir auch unabhängig von Berichtspflichten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz“, so Gerhardt.
Nachhaltigkeit bleibt auch in der Beratung wichtig
Für Versicherungsmakler ergibt sich aus der Omnibus-Verordnung vor allem eine zentrale Erkenntnis: Nachhaltigkeit bleibt ein entscheidendes Differenzierungsmerkmal – auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Wer mit Versicherern zusammenarbeitet, die sich frühzeitig und glaubwürdig zur Nachhaltigkeit bekennen, kann im Kundengespräch eher überzeugen.
Die freiwillige Transparenz der bessergrün-Partner schafft dabei Vertrauen und unterstreicht ihre langfristige Strategie. Makler können sich darauf verlassen, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein kurzfristiger Trend, sondern ein fest verankerter Teil der Unternehmensphilosophie ist. Hinzu kommt, dass die angebotenen Produkte ökologische und soziale Verantwortung mit solidem Versicherungsschutz verbinden – ein klarer Vorteil in einer zunehmend werteorientierten Kundenwelt.

Zum Newsletter
Werden Sie Teil der Community!
bessergrün begleitet Sie als Partner in Sachen Nachhaltigkeit. Der Community Newsletter liefert dabei News rund um bessergrün und kommenden Vertriebspartner-Events – bleiben Sie mit uns auf dem neusten Stand!
Wofür steht der Begriff „Omnibus-Verordnung“?
In der EU-Gesetzgebung bezeichnet der Begriff ein Gesetzespaket, das mehrere bestehende Regelwerke gleichzeitig ändert oder ergänzt. Statt einzelne Gesetze separat zu überarbeiten, bündelt die EU verschiedene Anpassungen in einem einzigen, umfangreichen Rechtsakt – einem „Omnibus“.
Im Kontext der Nachhaltigkeitsregulierung betrifft die aktuelle Omnibus-Verordnung u. a.:
- zeitliche Verschiebungen von Berichtspflichten („Stop-the-clock“)
- die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- die ESRS-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
- neue Regeln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Das Ziel ist dabei, Bürokratie abzubauen, Umsetzungsfristen anzupassen – und gleichzeitig