Wie Versicherungsmakler ESG und Greenwashing korrekt umsetzen

Nachhaltigkeit, ESG und Greenwashing sind keine Trends mehr – für Versicherungsmakler sind sie Haftungs- und Compliance-Themen. Wer Produkte ohne fachliche Einordnung empfiehlt, riskiert Abmahnungen, Schadensersatz und Reputationsverlust. Praxisnahes Wissen und Dokumentation schützen.

Nachhaltigkeit und ESG sind kein Trend mehr – sie prägen Beratungsgespräche, Produktwelten und Marketingstrategien. Für Versicherungsmakler geht es dabei längst nicht nur um Image, sondern um Haftung und Compliance.

Greenwashing: Risiko für Makler und Kunden

Greenwashing beschreibt irreführende oder unbelegte Nachhaltigkeitsaussagen. Laut EU-Kommission sind über 53 Prozent der geprüften Umweltaussagen vage oder irreführend, rund 40 Prozent nicht belegt. Konsequenzen für die Finanzbranche zeigen:

  • Fonds wurden wegen „messbarer Nachhaltigkeit“ abgemahnt
  • Banken mussten Aussagen zu „grünen Investments“ zurückziehen
  • Versicherer wurden wegen unklarer Nachhaltigkeitsversprechen belangt

Greenwashing ist daher aufsichtsrechtlich und juristisch relevant – auch für Makler.

Warum Versicherungsmakler besonders im Fokus stehen

Viele Makler glauben, die Verantwortung liege allein beim Produktgeber. Falsch: Makler haften für Beratungsfehler und unzureichende Aufklärung. Seit 2022 gilt: Kundenpräferenzen zu Nachhaltigkeit müssen aktiv erfragt, berücksichtigt und dokumentiert werden. Wer ein „nachhaltiges Produkt“ empfiehlt, ohne fachlich sicher zu sein, bewegt sich in einer Haftungszone.

Aktuelle regulatorische Entwicklungen:

  • EU plant strengere Nachweispflichten („Green Claims“)
  • BaFin priorisiert die Bekämpfung von Greenwashing
  • Strafverfolgung nimmt zu (Beispiel: deutsche Fondsgesellschaft 2025, 25 Mio. € Bußgeld)

Neben rechtlichen Risiken drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Reputationsverlust. Greenwashing entsteht oft nicht durch Absicht, sondern durch unklare Begriffe, Marketing über Produktsubstanz und komplexe Produkte. Typische Fehler: Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „ESG“ werden ungenau verwendet, Nachweise fehlen, Produktversprechen unkritisch übernommen.

Leitfaden für Versicherungsmakler

  1. Begriffe verstehen, nicht nur verwenden: ESG-Integration, Ausschlusskriterien, Impact-Investing sauber unterscheiden
  2. Produkte kritisch hinterfragen: Nicht auf Flyer oder Schlagworte verlassen: Welche Kriterien liegen zugrunde? Messbare Kennzahlen? Unabhängige Prüfung?
  3. Beratung sauber dokumentieren: ESG-Präferenzen festhalten, Produktauswahl begründen, Risiken transparent machen
  4. Keine Übertreibung im Vertrieb: Aussagen wie „komplett nachhaltig“ oder „rettet das Klima“ vermeiden – präzise Kommunikation schützt vor Haftung
  5. ESG als Compliance-Thema sehen: Greenwashing ist kein Marketingproblem, sondern Teil des Risikomanagements

Für Versicherungsmakler gilt: fachlich fundierte, belegbare und nachvollziehbare ESG-Aussagen minimieren Haftungsrisiken und stärken das Vertrauen der Kunden. Wir planen derzeit eine neue Schulungsreihe, in der praxisnah vermittelt, wie ESG-Themen rechtskonform in die Beratung integriert werden – inklusive konkreter Tipps und sofort anwendbarem Wissen.

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