EU-Finanzrichtlinien

Im Taxi zur Taxonomie

Einsteigen, bitte! Nächstes Ziel: Taxonomie-Verordnung, der EU-Leitstern der Nachhaltigkeit. Keine Ahnung davon? Keine Sorge, wir fahren Sie hin. Also, Gurt angelegt und entdecken Sie, was dahinter steckt!

15:05 Uhr | 15. Mai | 2023
EU-Taxonomie-Verordnung
| Quelle: Orbon Alija
  • Definition: Die EU-Taxonomie ist eine Regelung der Europäischen Union, durch die Versicherer und Finanzdienstleister verpflichtet sind, nachhaltiger zu wirtschaften.

  • Seit wann es sie gibt: Sie trat am 18. Juni 2020 in erster Version in Kraft.

  • Welches Ziel sie anstrebt: Insbesondere soll die Verordnung dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken und die EU bei der Erreichung ihrer Klima- und Umweltziele zu unterstützen.

  • Das heißt es konkret: Im Grunde genommen ist die Taxonomie ein Klassifizierungssystem und soll die sechs Umwelt- und Klimaziele der EU via einheitlicher Kriterien in der Finanzwelt verankern. Klassifiziert wird, „ab wann und welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind“, schreibt der World Wildlife Fund (WWF).

  • Hebelwirkung: Es geht darum, genügend finanzielle Mittel bereitzustellen, um die dringend benötigte Umstellung der europäischen Wirtschaft auf ökologisch nachhaltige Prozesse zu ermöglichen.

  • Was das für Ihre Branche bedeutet: Für Versicherungsgesellschaften wird es Einschränkungen hinsichtlich ihrer Kapitalanlagen geben. Sie müssen bis 2050 alle fossilen Aktivitäten aus dem Portfolio verbannen.

  • Entwicklungen, die sich andeuten: Es ist zu erwarten, dass sich die Branche – auf der Passivseite – zunehmend von CO2-intensiven Risiken trennen oder diese an anderer Stelle ausgleichen muss.

  • Was führende Medien dazu sagen: Die F.A.Z. schrieb im März 2023 in einem Artikel zur Taxonomie: „Die seit Anfang des Jahres geltenden Berichtsstandards verändern das Management von Geldanlage und Underwriting, also dem Zeichnen von Versicherungsrisiken.“

  • Warum das Thema komplex bleibt: Im Vergleich zur Kapitalanlage gestaltet sich die Transformation in der Versicherungsbranche bei der Risikoselektion und Produktgestaltung deutlich schwieriger. Es bleiben Fragen offen. So fehlen den Versicherungsgesellschaften oft Anhaltspunkte für die Anwendung der Regeln.

  • Wo Klarheit herrscht: Die Taxonomie-Bestimmungen sind für die folgenden Bereiche verbindlich: Berufsunfähigkeits-, Arbeitsunfall-, Krankheitskosten-, Auto-, See-, Luft- und Transportversicherungen. Gleiches gilt auch für Feuer-, Gebäude-, Hausrat- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.

  • Wo Fragen offenbleiben: Laut F.A.Z. ist die Haftpflicht „nicht erfasst, weil dort keine Schutzziele der EU berührt“ seien (Stand: März 2023). Auch im Bereich Rechtsschutz gibt es noch Unklarheiten.

  • Der Taxonomie-Score: Versicherer sind dazu verpflichtet, in einem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht einen ESG-Score anzugeben. Er muss sich stetig verbessern. Dabei steht ESG für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Durch die Geschäftstätigkeit dürfen keine EU-Klimaziele verletzt werden. Zwar sind Investitionen in fossilaktive Industriebereiche weiterhin möglich, sie verschlechtern jedoch den Score.

  • Experten-O-Ton: Christopher Freese, Managing Partner der Boston Consulting Group (BCG) sagte Mitte März 2023 in der F.A.Z.: „Es gibt mittlerweile einen definierten Standard zur Messung der Emissionen in einem Versicherungsportfolio, was Vergleichbarkeit und Steuerung ermöglicht.“

  • Spartenmessung: In der Kfz-Versicherung sei dies, zumindest in Deutschland, auch relativ einfach durchzuführen, sagt Freese. Dagegen sei es „in den Sparten Hausrat und Wohngebäude, wo Daten über Verbrauchswerte von Wohnungen und Häusern schwieriger zu bekommen sind“ wesentlich komplizierter, die CO2-Emissionen zu messen.

Für weitere Informationen rund um die gesetzlichen Verpflichtungen für Sie als Makler empfehlen wir unser Whitepaper im Download – informieren Sie sich jetzt kostenfrei!