Was sie auf EU-Ebene bedeutet: Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine Richtlinie der EU für den Versicherungsvertrieb.
Was sie auf Bundesebene bedeutet: Das Gesetz zur Umsetzung der IDD in Deutschland wurde am 29. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen. Am 7. Juli stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. In Kraft trat das Umsetzungsgesetz dann am 23. Februar 2018.
Welche Ziele die IDD verfolgt: Sie soll die Verbraucherberatung bei Versicherungsprodukten verbessern und verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der EU, einheitliche Vorschriften zum Versicherungsvertrieb in nationalem Recht umzusetzen.
Für wen sie gilt: Die IDD ist anwendbar auf sämtliche Personen und Unternehmen, die in der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungen tätig sind. Dazu gehören Versicherungsmakler, Honorarberater, Versicherungsunternehmen sowie Online-Vergleichsportale, über die Versicherungsprodukte erworben werden können.
Wo die IDD in Deutschland verankert ist: In der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Durch sie entstanden für Versicherungsmakler neue Regeln und Pflichten.
Vergütung: Die IDD brachte tiefgreifende Veränderungen in der Vergütung von Versicherungsberatung mit sich. Es ist nun klar abgegrenzt, dass diese entweder auf Provisions- oder Honorarbasis erfolgen kann, aber Mischformen sind nicht zulässig. Die Unterscheidung zwischen Versicherungsvermittlern und -beratern ist strikt, um den Verbrauchern jederzeit Transparenz über die Vergütung zu bieten.
Zusätzlich wichtig: Versicherungsvermittler erhalten ihre Vergütung ausschließlich von Versicherungsunternehmen, während sich Verbraucher für eine Honorarberatung an Versicherungsberater wenden müssen.
Weiterbildung: Die IDD verpflichtet Versicherungsvermittler und deren Angestellte zu 15 Stunden Weiterbildung im Jahr. Dabei bleibt Ihnen als Makler selbst überlassen, in welcher Form sie die Schulungszeit erfahren. Trotzdem müssen die Lehrinhalte bestimmte Mindeststandards erfüllen, um als Schulungszeit angerechnet werden zu können.
Kontrollen: Seit 2020 führt die Industrie- und Handelskammer (IHK) stichprobenartige Kontrollen durch, da die EU-Kommission die IDD-Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten regelmäßig prüft. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation der Weiterbildung und die Archivierung für mindestens fünf Jahre notwendig.
Versicherungsanlageprodukte: Mit der Gewerbeerlaubnis ist auch die Vermittlung von fondsgebundenen Versicherungen zulässig. Bevor Sie als Vermittler ein solches Anlageprodukt vermitteln, haben Sie bestimmte Pflichten zu erfüllen. So müssen Sie Ihre Kunden einer Geeignetheitsprüfung unterziehen. Die Parameter heißen: Risikotoleranz, Anlageziele und die finanziellen Verhältnisse. Das Produkt muss zum Kunden passen. Zusätzlich dazu muss eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt werden. Hier wird der Kenntnisstand des Kunden zum Produkt überprüft. Beides muss IDD-konform dokumentiert werden.
Nachhaltigkeitspräferenzen-Abfrage: Im Rahmen der Geeignetheitsprüfung müssen Makler seit August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden berücksichtigen und darlegen, inwieweit die Anlageziele unter Einbeziehung dieser Präferenzen erreicht werden können. Wenn dies nicht möglich ist, dürfen Vermittler dem Kunden kein Produkt empfehlen.
Provisionsabgabeverbot: In der IDD wird klar geregelt, dass es Vermittlern verboten ist, Ihren Kunden Teile der Provision zu erstatten. Das soll verhindern, dass Kunden sich den Makler auswählen, der ihnen den größten Rückfluss an Courtage verspricht. Zudem hat die EU-Kommission betont, dass die Begrenzung des Wertes von Kundengeschenken oder Geschäftsessen auf 15 Euro ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Beratungsqualität ist, da dies dazu beiträgt, indirekte Rückerstattungen an den Kunden zu vermeiden.
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