Beratungshilfe

Ganz easy – die Präferenzenabfrage

Aufgepasst: Seit August 2022 müssen Sie als unabhängiger Vermittler bei Ihren Kunden die Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen. Hier können Sie nachlesen, wie Sie das problemlos meistern.

15:05 Uhr | 29. Mai | 2023
Step by Step zu den Nachhaltigkeitspräferenzen – ein Leitfaden für Vermittler
| Quelle: dickcraft

Als Vermittler müssen Sie im Erstgespräch, aber auch in der laufenden Beratung, die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kunden abfragen, um ihnen die passenden Anlageprodukte anbieten zu können (Taxonomieverordnung). Welche Nachhaltigkeitsziele das im Einzelnen sind, hängt natürlich auch von den individuellen Bedürfnissen Ihrer Kunden ab.

Dabei spielen drei Buchstaben eine wesentliche Rolle: E, S und G – ESG (Environment, Social, Governance). An diesen drei Kriterien wird der Nachhaltigkeitsfaktor einer Anlage oder Versicherung festgemacht.

Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die nachhaltigen Wünsche und Ziele Ihrer Kunden bei der Produktauswahl mit einzubeziehen und diese am Ende auch schriftlich zu dokumentieren. Was Sie dabei beachten sollten? Das haben wir Ihnen in einem kurzen Leitfaden zusammengefasst.

  1. Erkundigen Sie sich im ersten Schritt bei Ihren Kunden nach deren aktuellen Kenntnisstand zum Thema Nachhaltigkeit. Verfügen diese nicht über das nötige Wissen, ist es Ihre Pflicht diese Lücken zu füllen und das durchaus komplexe Themenfeld in einer klaren und verständlichen Sprache zu erläutern.

    Dabei muss nicht nur den regulatorischen Anforderungen Genüge getan werden – Ihre Kunden sollten auch über alle Hintergründe und Zusammenhänge aufgeklärt werden, um sich letztendlich für ein Produkt entscheiden zu können.

  2. Im Anschluss sollten Sie ermitteln, ob überhaupt ein grundsätzliches Interesse an Nachhaltigkeitszielen vorhanden ist. Wird die Frage von Ihren Kunden verneint, ist die Abfrage somit beendet und muss entsprechend dokumentiert werden.

  3. Äußert der Kunde dagegen sein Interesse, müssen für ihn passende Produkte gefunden und empfohlen werden, die sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Nachhaltigkeitspräferenzen geeignet sind. Eine Nachhaltige Privathaftpflicht oder etwa "grüne" Kfz-Versicherungen könnten interessant sein – lesen Sie mehr dazu auf unserem procontra Spezial zum Thema Nachhaltigkeit.

    Ebenso müssen Sie Ihrem Kunden die Möglichkeit der Ausschlusskriterien geben – so kann er bestimmen, welche Branchen oder Geschäftspraktiken er ausschließen möchte, beispielsweise Atomenergie, Waffenherstellung oder Kinderarbeit.

  4. Finden Sie die präferierten Schwerpunkte Ihrer Kunden heraus, die unter den ESG-Richtlinien zusammengefasst sind. Bei der Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen wird entsprechend der Europäischen Delegiertenverordnung für den Vertrieb von Versicherungsprodukten in drei Kategorien unterschieden: ökologisch nachhaltige Taxonomie-konforme Investitionen (Klimaschutz,  Wasserschutz), ökologisch und/ oder soziale Investitionen mit guter Unternehmensführung (Klimaschutz, Begünstigung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen), Investitionen, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen (Treibhausgasemissionen, Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).

  5. Für diejenigen unter Ihren Kunden, die ihre Produkte unter ökologischen Gesichtspunkten auswählen möchten, stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung:
    Sie können ihren Fokus auf den Klimaschutz legen, auf die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen oder generell auf den Umweltschutz.
    Wenn der Fokus auf sozialen Projekten liegen soll, stehen zum Beispiel folgende Themen zur Auswahl: die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten, die Bekämpfung von Ungleichheiten oder die Förderung von sozialem Zusammenhalt, um nur einige Beispiele zu nennen.

  6. Auch sollten Sie als Vermittler Ihre Kunden fragen, ob sie ausschließlich in Unternehmen investieren möchten, die bereits nachhaltig arbeiten oder ob sie auch Firmen unterstützen wollen, die erst im Ansatz Nachhaltigkeitsziele verfolgen.   

  7. Last but not least: Dokumentation nicht vergessen. In die sogenannte Geeignetheitserklärung muss unter anderem aufgenommen werden, ob und wie die Anlageziele Ihres Kunden unter Berücksichtigung der eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen mit den von Ihnen empfohlenen Produkten erreicht werden können. Die Geeignetheitserklärung muss vor Vertragsschluss ausgehändigt werden, die Übermittlung kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.

Sie möchten Ihr Wissen über die Nachhaltigkeitspräferenzen vertiefen und freuen sich über weitere Beratungshilfen? In der bessergrün-Akademie erhalten Sie das notwendige Know-how und wichtige Lerninhalte, die Sie in Ihrem Kundengespräch nutzen können. Und am Ende der Ausbildung bekommen Sie ein Zertifikat, das Sie als Experte ausweist. Melden Sie sich zudem jetzt bei unserem Community Newsletter an – so bleiben Sie immer am Ball!

Für weitere Informationen rund um die gesetzlichen Verpflichtungen für Sie als Makler empfehlen wir zudem unser Whitepaper im Download – informieren Sie sich jetzt kostenfrei!

Hier finden Sie das Whitepaper zur Taxonomieverordnung