Nachhaltig und umweltbewusst ist heutzutage fast jedes Unternehmen – glaubt man dem Marketing. Da sich Produkte und Dienstleistungen mit solchen Labels besser verkaufen lassen, hat sich Greenwashing in den vergangenen Jahren zu einem massiven Problem für die Verbraucher (und ihre Berater) entwickelt. Denn im Dschungel der fantasievollen Siegel und unkonkreten Selbstlobpreisungen fällt es schwer, echte von bloß vorgetäuschter Nachhaltigkeit zu unterscheiden.
Damit soll ab September 2026 Schluss sein, wenn die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, in Kraft tritt. Sie soll vor irreführenden Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit schützen und endlich die nötige Transparenz für fundierte Verbraucherentscheidungen schaffen.
Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie werden in deutsches Recht überführt und in das UWG integriert, worüber wir im Oktober ausführlicher berichten werden.

Zum Newsletter
Werden Sie Teil der Community!
bessergrün begleitet Sie als Partner in Sachen Nachhaltigkeit. Der Community Newsletter liefert dabei News rund um bessergrün und kommenden Vertriebspartner-Events – bleiben Sie mit uns auf dem neusten Stand!
Siegel-Unwesen in geordnete Bahnen lenken
Unzulässig sind zukünftig allgemeine Umweltaussagen ohne Rückdeckung durch nachgewiesene Leistungen auf dem Gebiet ebenso wie die Bezeichnung eines gesamten Produktes als grün oder nachhaltig, wenn das lediglich auf einen Teilaspekt zutrifft. Zudem darf die Kompensation klimaschädlicher Emissionen nicht mehr als Grundlage für die Werbung als „klimaneutral“ herangezogen werden. Ein Dorn im Auge ist den EU-Regulierern aber auch das grassierende Siegel-Unwesen. Damit nicht jedes Unternehmen kreative eigene Siegel auf seine Produkte pappen kann, zieht die EmpCo-Richtlinie enge Grenzen:
Erlaubt:
- Zertifiziert nach etabliertem System
- Geprüft durch unabhängige Dritte
- Öffentlich zugängliche Standards für die Prüfung
- Staatliche Siegel
Verboten:
- Kein echtes System zur Zertifizierung
- Keine externe, unabhängige Prüfung
- keine transparenten, einsehbaren Vergabekriterien
- Von Unternehmen erfundene Siegel
Umweltbezogene Werbeaussagen unterliegen somit ab September 2026 deutlich strengeren Maßstäben. Wer noch mit Begriffen wie nachhaltig, klimaschonend, ökologisch, umweltfreundlich oder grün hantieren will, muss dafür eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ belegen können. Wie genau, müssen die nationalen Gesetzgeber noch festzurren. Zulässig bleiben jedenfalls konkrete Aussagen wie „Produktion mit 100 % Ökostrom“.
Auch Versicherungsmakler müssen vorsichtig sein
Zunächst und vor allem markiert die EmpCo-Richtlinie auch für Versicherungsmakler einen Fortschritt, da auch sie unter der Marktintransparenz leiden und mitunter tiefe Recherchen anstellen müssen, um Nachhaltigkeitsbehauptungen von Produktgebern zu überprüfen. Zugleich gelten die Regelungen auch für sie selbst und verpflichten sie zu Zurückhaltung bei entsprechenden Aussagen.
Sowohl in Werbematerialien als auch in der mündlichen oder schriftlichen Kommunikation mit Kunden dürfen einschlägige pauschale Begriffe nur noch verwendet werden, wenn sie gemäß den EmpCo-Kriterien belastbar sind. Das gilt selbstredend nicht nur bei Produktbeschreibungen, sondern auch bei der Darstellung des Maklerunternehmens selbst. Für jede Umweltaussage sollte ein konkreter Beleg vorgezeigt werden können. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Abmahnungen und Bußgelder, denn die Richtlinie erstreckt sich auf Firmen jedweder Größe. Makler sollten Ihre Unterlagen ebenso wie ihre Gesprächsroutinen also frühzeitig an die kommende Rechtslage anpassen.