Neue Bundesregierung

Energiewende 2025: Was bringt der Koalitionsvertrag?

Union und SPD wollen Klimaneutralität bis 2045 erreichen. Lesen Sie hier, welche fünf Kernpunkte des Koalitionsvertrags die Energiepolitik prägen.
Auf diese 5 Kernpunkte einigten sich SPD und Union in Klimafragen. | Quelle: Pidjoe
Auf diese 5 Kernpunkte einigten sich SPD und Union in Klimafragen. | Quelle: Pidjoe

Am 9. April 2025 haben Union und SPD ihren Koalitionsvertrag geschlossen, der Deutschlands energiepolitischen Kurs für die kommenden Jahre festlegt. Die Koalition bekräftigt ihr Bekenntnis zu den Klimazielen und zur Klimaneutralität bis 2045. Der Vertrag verfolgt einen dualen Ansatz: Er fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und zielt gleichzeitig auf eine Senkung der Energiekosten für Wirtschaft und Verbraucher ab. Diese Balance zwischen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit prägt die fünf wichtigsten energiepolitischen Maßnahmen des Vertrags.

1. Erhöhung des Energieangebots durch erneuerbare Energien

Die Koalition plant eine Steigerung des Energieangebots zur Stabilisierung der Stromkosten. Dafür sollen alle erneuerbaren Energiequellen genutzt werden: Sonnen- und Windenergie, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie sowie klimaneutrale Moleküle. Besonders gefördert werden innovative Technologien wie Abwasserwärme und Flugwindkraft. Bei der Solarenergie sind Anreize für netz- und systemdienliche Einspeisung geplant sowie Erleichterungen für die Doppelnutzung von Flächen.

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2. Neuausrichtung der Kraftwerksstrategie und Speicherausbau 

Die Kraftwerksstrategie wird überarbeitet: Bis 2030 sollen 20 GW Gaskraftwerksleistung vorrangig an bestehenden Standorten errichtet werden, ohne zwingenden Anteil an H2-ready-Kraftwerken. Gleichzeitig soll der Speicherausbau den Strommarkt flexibilisieren. Energiespeicher werden als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft und bei Co-Location-Projekten mit erneuerbaren Energien privilegiert. 

3. Senkung der Energiepreise 

Die Koalition strebt eine dauerhafte Preissenkung um mindestens 5 Ct/kWh an durch: 

  • Reduktion der Stromsteuer auf das EU-Minimum (0,1 Cent/kWh) 
  • Senkung und dauerhafte Deckelung der Netzentgelte 
  • Verlängerung der Strompreiskompensation für mehr Branchen 
  • Einführung eines Industriestrompreises für energieintensive Unternehmen 

4. Wärmewende und Gebäudeenergie 

Im Wärmesektor plant die Koalition: 

  • Zügige Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie 
  • Gesetzliche Regelung und Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze 
  • Überarbeitung der Fernwärmeverordnungen 
  • Stärkung der Preisaufsicht 
  • Technologieoffene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 
  • Anpassung des KWKG noch 2025 

5. CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCU) 

Die neue Regierung plant ein Gesetzespaket für CCS/CCU-Technologien direkt nach Beginn der Wahlperiode. Der Bau entsprechender Anlagen und Leitungen wird als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Zudem soll das London-Protokoll ratifiziert und bilaterale Abkommen mit Nachbarländern angestrebt werden. 

Finanzierungsfragen bleiben offen 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen wirft Fragen auf. Laut BDEW werden bis 2030 Investitionen von 721 Milliarden Euro benötigt. Die Koalition plant, diese durch ein Sondervermögen und einen Investitionsfonds zu decken. Unklar bleibt, ob die Mittel angesichts der gleichzeitig geplanten Kostenentlastungen ausreichen werden. Auch für die finanzschwachen Kommunen, die große Verantwortung bei der Energiewende tragen, fehlen konkrete Unterstützungszusagen.

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